Für eine Landschaft im Einklang mit Mensch und Natur

Aufzeichnung des Vortrages 

„Gefährden wir unsere Versorgungssicherheit,

wenn wir (auf) Windräder bauen?“

am Montag 7.3.2022 mit Klaus H. Richardt

Der Referent und Autor der Bücher „Damit die Lichter weiter brennen“ und "Grüne Volkswirtschaft" - Klaus Hellmuth Richardt - beleuchtete die Chancen und Risiken der Energiewende in Deutschland und plädierte für eine durchdachte, professionelle sowie schrittweise Energie- und Verkehrswende in Form eines Masterplans.


Immer wieder wird suggeriert, dass Wind und Sonne die bisherigen Energielieferanten komplett ersetzen können. In diesem Online-Vortrag wies er auf Widersprüchlichkeiten in der aktuell viel diskutierten Energiewende hin. Und auf die Folgen, die eine Fokussierung auf Windkraftanlagen als maßgebliche Energieerzeuger der Zukunft für uns und unsere Versorgungssicherheit haben kann. Der Referent stellte im Vortrag anhand von Beispielen dar, auf welche teilweise vagen Annahmen und Berechnungen die Maßnahmen hin zur alternativen Energieerzeugung gestützt werden.

Rückblick Online-Vortrag

„Was Grundstücks-Eigentümer bei der Verpachtung von Windradflächen beachten sollten“


Der Verein Windradfreies Kraichtal lud am Dienstag, 18. Januar 2022 zu einem Online-Vortrag zum Thema Flächenverpachtung für Windkraftanlagen (WKA) ein. Zu dieser Veranstaltung konnte ein renommierter Berliner Rechtsanwalt gewonnen werden. Der Referent hat sich auf das in den letzten Jahren immer bedeutender gewordene Sonderdezernat des privaten Energievertragsrechtes konzentriert.


Einige Erkenntnisse auf dem Vortrag:


Flächenverpächter müssen sich darüber im Klaren sein, dass Vertragsentwürfe von Windkraftprojekten immer aus dem Blickwinkel und zum Vorteil der Projektierer erstellt werden. Ohne rechtlichen Rat können Grundstücksbesitzer schnell in viele Fallen tappen.


Zu beachten ist beispielsweise, dass Eigentümer von Grundstücken, auf denen Windräder stehen, mit haftbar sind, wenn Dritte beschädigt werden (z.B. durch Umsturz, Rotorbruch, Ölaustritt, Eisbruch etc.).


Die rechtliche Grundlage für den Rückbau von WKA ist verankert im Bundesbaugesetz. WKA dürfen nur zugelassen werden, wenn die Verpflichtungserklärung zum Rückbau vom Bauherren bzgl. des Grundstücks abgegeben ist. Der Verpächter/Eigentümer darf sich nicht täuschen lassen. Er ist selbst verantwortlich für die Erfüllung dieser Zulassungsvoraussetzung. Der Rückbau schließt den Abbruch der WKA, die Entfernung des Beton-Fundaments, von Kabeln, Zuwegungen etc. ein. Ziel ist die Herstellung des Ausgangszustandes. In der Regel wird ein Rückbau erst nach 20 Jahren erwartet. Bei z.B. Insolvenz auch wesentlich früher (Hinweis: der potentielle Betreiber in Kraichtal - Prokon - hatte 2014 ein Insolvenzverfahren mit Verlust von 478 Mio. € angemeldet). In jedem Fall muss sofort eine finanzielle Sicherheit für alle Rückbaumaßnahmen greifen, denn im Ernstfall ist der Grundstückseigner für die Entfernung der WKA voll haftbar. Im Hinblick auf die teure Entfernung/Entsorgung sollte jedem Eigentümer klar sein, wie sorgfältig er vor Vertragsabschluss diese Abbrucharbeiten kalkulieren lassen muss. Das trifft auch auf Genossenschaften zu, denn diese haften jeweils mit ihren Einlagen – der Flächenbesitzer für den Rest. Richtwert des Rückbaus: ca. 10 % der Rohbaukosten. Plus 40 % Kostenentwicklung für die Laufzeit von 20 Jahren. Für eine WKA kann das 1 Mio. € bedeuten. Die Rücklage stellt für den Betreiber eine hohe Belastung dar. Er wird also möglichst viel Risiko auf den Verpächter abwälzen.


Der scheinbar lukrative Gewinn durch Pachteinnahmen (Achtung: müssen versteuert werden) wird schnell von dringend empfohlenen Rückstellungen für das Abfangen von Risiken aufgefressen. Vor allem in Schwachwindgebieten wie in Baden-Württemberg, wo Windräder bei Weitem nicht den Profit wie in Norddeutschland abwerfen.


Beim Thema Vorverträge wies der Referent darauf hin, dass diese dauerhaft bindend sind. Bei Wartezeiten von mehreren Jahren (von der Kontaktaufnahme der Projektierer und der Unterzeichnung bis zur Umsetzung) ergeben sich durchaus zwischenzeitliche Veränderungen bei den Chancen für die Verpächter. Die Verträge können durch die Bindung dann jedoch nicht mehr angepasst werden.


Auch wichtig: der Vertrag zwischen Projektierer und Privatmann, der ein Grundstück verpachtet, ist aktuell nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch hinterlegt (wie zum Beispiel Mietrecht oder Versicherungsrecht). Und damit werden Streitigkeiten sehr schwierig und aufwändig.


Ein weiteres Risiko liegt in der Haftpflichtversicherung, die gegen Schäden bei Brand, Rotorbruch etc. vom Betreiber abzuschließen ist. Die Police sollte regelmäßig angefordert werden, denn eine Versicherung ist kündbar. Und der Verpächter/Grundstückseigner würde dann im Schadensfall zahlen.


Fazit: Die Haftungsregeln sind im deutschen Recht kompliziert und dementsprechend ist die Anzahl der Schlupflöcher für die Windradinvestoren bzw. -betreiber groß. Deshalb die Empfehlung: keine Vertragsunterzeichnung zur Flächenverpachtung für WKA ohne Beistand eines Fachanwaltes.

Aufzeichnung des Vortrages 

„Windkraft – Wunderwaffe gegen den Klimawandel?“

am Dienstag 14.9.2021

mit Siegfried Vogt (Diplom-Metorologe i.R.)

„Windkraft – Wunderwaffe gegen den Klimawandel?“ Zu diesem Vortrag lud der Verein Windradfreies Kraichtal für den 14.9. ein. Referent Siegfried Vogt, Diplom-Meteorologe, machte eingangs deutlich, dass die primäre Maßnahme gegen Klimaänderungen heißt: weg von fossilen Brennstoffen, hin zu einer CO2-armen Energieversorgung. Die Politik in Deutschland und Klimaaktivisten fokussieren sich dabei jedoch stark auf Windkraft und Sonnenenergie. Er nahm Bezug auf die in der Region geplanten Windkraftanlagen (WKA): bei Weingarten und in Kraichtal. WKA zu errichten macht aus ökonomischen Gründen und bzgl. einer zuverlässigen Stromversorgung nur dort Sinn, wo der Wind kräftig weht. Eine gesicherte, planbare Stromversorgung ist in unserem windschwachen Süden nicht möglich. Anhand von Schaubildern zeigte der Referent auf: in 2/3 des Jahres gibt der Stromgenerator der 5,6 Megawatt(MW)-Windräder nicht einmal 0,5 MW Leistung ab. Und im Jahresmittel ist die Generatorleistung einer mehr als 7 Mio. EUR teuren Anlage weniger als 1 MW. Wind- und Sonnenflauten kommen in Deutschland permanent vor. Der Strom in Zeiten, in denen die Sonne nicht scheint und kein oder nur ein schwacher Wind weht, muss dann in diesen Zeiten aus Stromspeichern kommen. Sie müssen Energie vorhalten, wenn die kalte Dunkelflaute zuschlägt und sie müssen als Puffer das Netz entlasten, wenn Wind und Sonne sehr viel mehr Strom liefern als die Verbraucher benötigen. Derzeit sind 28 Pumpspeicherkraftwerke in Deutschland in Betrieb. Um den Strombedarf für eine Woche zu sichern, müssten 287-mal so viele Pumpspeicher wie derzeit neu gebaut werden. Ein solcher Ausbau ist weder in Deutschland noch in Europa zu verwirklichen. Passend zu dem Vortrag erschien am gleichen Tag ein Artikel in der Tagespresse. Darin heißt es: wegen des windarmen Frühjahrs ist der Anteil der Windenergie im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um ein Fünftel gesunken (Stat. Bundesamt). Dadurch sank der Anteil der netzanteiligen Windkraft von 29,1 auf 22,1 Prozent. Kerstin Andreae, Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, bestätigt dazu: „Die Stromerzeugung aus Wind und Sonnenenergie unterliegt Schwankungen“.