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Windräder: Risiken für Verpächter und Eigentümer


Die rechtliche Grundlage für den Rückbau von Windkraftanlagen (WKA) ist verankert im Bundesbaugesetz. WKA dürfen nur zugelassen werden, wenn die Verpflichtungserklärung zum Rückbau vom Bauherren bzgl. des Grundstücks abgegeben ist. Der Verpächter/Eigentümer darf sich nicht täuschen lassen. Er ist selbst verantwortlich für die Erfüllung dieser Zulassungsvoraussetzung. Der Rückbau schließt den Abbruch der WKA, die Entfernung des Fundaments, von Kabeln, Zuwegungen etc. ein. Ziel ist die Herstellung des Ausgangszustandes. In der Regel wird ein Rückbau erst nach 20 Jahren erwartet. Bei z.B. Insolvenz auch wesentlich früher (der potentielle Betreiber in Kraichtal - Prokon - hatte 2014 ein Insolvenzverfahren mit Verlust von 478 Mio. € angemeldet). In jedem Fall muss sofort eine finanzielle Sicherheit für alle Rückbaumaßnahmen greifen, denn im Ernstfall ist der Grundstückseigner für die Entfernung der WKA voll haftbar.


Im Hinblick auf die teure Entfernung/Entsorgung sollte jedem Eigentümer klar sein, wie sorgfältig er vor Vertragsabschluss diese Abbrucharbeiten kalkulieren lassen muss. Das trifft auch auf Genossenschaften zu, denn diese haften jeweils mit ihren Einlagen – der Flächenbesitzer für den Rest. Richtwert des Rückbaus: ca. 10 % der Rohbaukosten. Plus 40 % Kostenentwicklung für die Laufzeit von 20 Jahren. Für eine WKA kann das 1 Mio. € bedeuten. Die Rücklage stellt für den Betreiber eine hohe Belastung dar. Er wird also möglichst viel Risiko auf den Verpächter abwälzen. Oft über Genussscheine. Gefahr: diese können auch den Genuss der Verlustbeteiligung bringen. Oder: ein Ansparmodell, das bei Insolvenz nicht einen Bruchteil der anfallenden Kosten deckt. Auch: Erlöse aus dem Rückbau (Schrott) gegenrechnen. Die Bewertung für bis zu 20 Jahre ist aber riskant und das Geld stünde erst nach Verkauf zur Verfügung. Es wird jedoch gleich zur Bezahlung der Abrissfirmen benötigt.


Ein weiteres Risiko liegt in der Haftpflichtversicherung, die gegen Schäden bei Brand, Rotorbruch etc. vom Betreiber abzuschließen ist. Die Police sollte regelmäßig angefordert werden, denn eine Versicherung ist kündbar. Und der Verpächter/Grundstückseigner würde dann im Schadensfall zahlen.